Verstoß gegen Abgabenhinterziehung

Das ist nicht mehr lustig: Verstoß gegen Abgabenhinterziehung – verdammt, jetzt haben sie mich also doch erwischt!

Ich weiß, dass die Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber das ist wirklich unbemerkt an mir vorbei gegangen, dass man jetzt regelmäßig Abgaben hinterziehen muss! Ehrlich gesagt kann ich mich leider nicht mal dran erinnern, wann und was genau ich denn das letzte Mal hinterzogen hätte. Deshalb bin ich auch ziemlich erschrocken: Gut möglich, dass man mich als notorischen Wiederholungstäter einstuft, denke ich.

Natürlich hab ich gleich nachgeschaut, warum ich den Kopf noch mal aus der Schlinge ziehen konnte nach §170 Abs. 2 StPO. Dort steht folgendes: „Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren einzustellen, wenn kein genügender Anlass zur Anklageerhebung besteht.“

Welchen Schluss soll ich aber daraus jetzt ziehen: Meint man, wenn man genauer schaut, wird sich schon noch was finden lassen, dass ich wenigstens ein paar kleinere Abgaben hinterzogen hab, so dass damit kein Anlass zur Anklageerhebung besteht und man mich laufen lassen kann? Vielleicht sollte ich also wenigstens feierlich geloben, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird, dass ich meine Abgaben ein weiteres Mal einfach bezahle statt sie zu hinterziehen? Ob ich mich wohl von einem Anwalt in dieser Angelegenheit beraten lassen sollte? Schwierig, schwierig, schwierig…

Hier das ganze Schreiben, wer’s lesen mag: Link

Etwas beunruhigt bin ich aber auch darüber, dass das Schreiben ja von einem „elektronischen Oberstaatsanwalt“ zu kommen scheint, der nicht unterschreiben kann, wofür er selbstverständlich mein volles Mitgefühl hat! Aber dass so einer dann so folgenschwere Ermittlungen leitet – ich glaube, da hab ich schon wieder eine wichtige Änderung nicht mitgekriegt.

Ob das alles vielleicht was mit dieser dubiosen CD mit Bankdaten aus der Schweiz zu tun hat?

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