Ich hatte jetzt mal wieder auf dem Landratsamt zu tun – Ummeldung eines Fahrzeugs, also nichts Besonderes eigentlich. Die Tübinger sind aber bekannt dafür, dass sie immer für eine Überraschung gut sind. So auch dieses Mal wieder.
Selbstverständlich war natürlich nur ich Schuld daran. Der Vorbesitzer hatte nämlich den Fahrzeugschein, also die Zulassung, verloren. Da alle anderen Unterlagen vorhanden waren und ich sie auch dabei hatte, dachte ich mir, dass es ja keine große Sache sein kann, denn der Fahrzeugschein wird bei der Ummeldung ja so wie so neu ausgestellt. Aber weit gefehlt: So geht das natürlich nicht, denn es könnte ja irgendwelcher Missbrauch mit dem verschwundenen Stück Papier getrieben werden.
Mir wurde also mitgeteilt, dass ich erst mal eine schriftliche Erklärung des Vorbesitzers beschaffen muss, dass er den Fahrzeugschein verloren hat. Das war ganz prima, weil er nämlich gerade im Urlaub ist. Es hat dann ein Weilchen gedauert, aber der Kontakt per Email war erfolgreich und ich bekam eine halt von Hand geschriebene Erklärung. Damit die Unterschrift vergleichbar ist, hat er auch eine Fotokopie seines Personalausweises dazu gelegt. Alles bestens also, denke ich.
Dem war aber nicht so, denn die Sachbearbeiterin, mit der ich dieses Mal das Vergnügen hatte, erkannte weitere Schwachpunkte: Es sei jetzt zwar klar, dass er anscheinend wirklich den Fahrzeugschein verloren hat, aber das würde natürlich das Problem noch nicht lösen. Der Fahrzeuigschein wäre schließlich nötig für die Ummeldung. Wozu denn, frage ich erstaunt? Na, so wären eben nun mal die Bestimmungen, und dass der Schein schon im nächsten Moment entwertet wird, das würde überhaupt keine Rolle spielen. Verlorener Schein bedeutet, dass erst mal ein neuer her muss, und der wird dann entwertet. Und da drüber war auch nicht zu verhandeln.
Weil ich mich nicht so leicht abfertigen lasse und keine Lust hatte, jetzt noch ein weiteres mal anzutraben Tage später, tat sich dann plötzlich eine Möglichkeit auf unter Nutzung modernster Kommunikationsmedien (sprich: Fax). Die Sachbearbeiterin am Schalter zeigte sich kundenfreundlich („wir helfen ja gerne, wo es geht!“) und hängte sich ans Telefon. Das hat natürlich gedauert (belegt, weiter verbinden, wieder belegt, keiner geht ran usw.). Nach ungefähr einer Viertelstunde war dann das Ende erreicht: Es war Mittwoch, und der zuständige Sachbearbeiter (ich nehme an, es wird der gewesen sein, der dort die Faxbedienungsberechtigung hat) ist leider mittwochs nur bis 12 Uhr bei der Arbeit.
Bewaffnet mit hoffentlich allen nötigen Telefondurchwahlen und Faxnummern ziehe ich also wohl oder übel doch wieder ab. Am nächsten Tag große Telefonitis, an deren Ende das Versprechen steht, es wäre jetzt alles klar und würde spätestens morgen bei der Tübinger Zulassungsstelle vorliegen. Zur Sicherheit lasse ich einen weiteren Tag vergehen. Bei der Zulassungsstelle muss dann erst mal das Fax gesucht werden. Tatsächlich wird die Sachbearbeiterin auch fündig und die Ummeldung kann endlich über die Bühne gehen („jetzt kann ja kein Missbrauch mehr passieren“).
Ich hab mal zusammengezählt, wie lange mich die ganze Aktion gekostet hat. Drei Mal nach Tübingen und zurück (macht gute anderthalb Stunden), ungefähr 20 Minuten am Telefon gehängt und zur Krönung des Ganzen natürlich jedes Mal Nummer gezogen und gewartet, bis ich dran kam (insgesamt runde 4 Stunden). Ist ja eigentlich kaum der Rede wert dafür, dass immerhin jetzt wenigstens kein Missbrauch mehr passieren kann!
Da bin ich aber auch wirklich sehr, sehr beruhigt.
Vorschriften sind bestimmt wichtig und sinnvoll, nur ist es für uns Kunden nicht immer erkennbar. Manchmal bin ich aber auch nicht sicher, ob der Sinn dessen für den Dienstleister erkennbar ist.
Ich bestelle bei der Verkehrsgesellschaft Odenwald ein Schüler-Monatsticket für meine Tochter. Weil der Antrag jetzt von mir 3 Tage zu spät abgegeben wird bekomme ich das günstigere Ticket nicht mehr, soll anstatt 36€ jetzt 92€ zahlen.
Warum? Weil … so sind die Vorschriften!
Wenn ich aber gleich das Jahresticket buche dann bekomme ich den September auch zum günstigeren Preis.
Viele Grüße, Rolf
Aus der Reihe: Dinge, die die Welt nicht braucht
Ich weiß nicht, ob das in Tübingen auch geht, aber in Böblingen kann man sich auf der Webseite der Zulassungsstelle online nen Termin machen und kommt dann am „Online-Schalter“ sofort dran. Das hat bei mir jetzt schon dreimal super geklappt.
Gruß, Diego